EU-weite Bußgeldvollstreckung!
Am 28.10.2010 ist ein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, das die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht. Was bedeutet das? Können ab sofort alle Bußgelder aus dem Ausland in Deutschland volllstreckt werden? Was ist, wenn mein Verkehrsverstoß vor dem 28.10.2010 begangen wurde? Wir haben die FAQs zu diesem Thema für Sie beantwortet.
Wo finden sich die Vollstreckungsvorschriften?
Die Vorschriften zum Vollstreckungsverfahren sind im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) enthalten, und zwar vorwiegend im (neuen) neunten Teil, §§ 86 ff. IRG (Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union).
Was wird vollstreckt?
Welche Behörde ist in Deutschland für die Vollstreckung zuständig?
Aus welchen Ländern wird künftig vollstreckt?
Können auch Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern vollstreckt werden?
Ab welchem Zeitpunkt treten die Vollstreckungsvorschriften in Kraft?
Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?
Gibt es eine rückwirkende Vollstreckung, z. B. von Bußgeldern aus Verstößen, die vor der Umsetzung des RBGeld begangen wurden?
Wie läuft das Vollstreckungsverfahren ab?
Kann das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ablehnen?
Kann sich der Betroffene auch im Vollstreckungsverfahren gegen den ursprünglichen Tatvorwurf der ausländischen Behörde wehren?
Kann sich der Betroffene gegen die Vollstreckung wehren?
Wird der mit Österreich bestehende Vollstreckungshilfevertrag mit Umsetzung des RBGeld hinfällig?
Umfasst die Vollstreckung auch andere Sanktionen wie Führerscheinmaßnahmen?
Gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland künftig auch Punkte in Flensburg?
Was droht bei Wiedereinreise ins Tatortland, wenn in Deutschland – aus welchem Grund auch immer – nicht vollstreckt wird?
Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?
Prognosen?
Kontakt
Noch Fragen zu diesem Thema?
Ihre Anwälte der Juristischen Zentrale des ADAC beantworten Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch unter 089/76762423.
Hier könnt ihr direkt nachlesen!
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-...ad/default.aspx